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Текст книги "Новгород и Ганза"


  • Текст добавлен: 13 ноября 2013, 01:29


Автор книги: Елена Рыбина


Жанр: История, Наука и Образование


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8. Языковая археология

Эти заимствованные формулы и обозначения вошли в плоть и кровь речевой практики ганзейских канцеляристов, отличая «новгородские» грамоты Ганзы от всех остальных текстов, созданных ее писцами как в самой Германии, так и в других зарубежных ганзейских конторах. По ним можно с точностью сказать, что тот или иной текст относится к области связей Ганзы с Новгородом, даже по более конкретным деталям, о которых здесь нет возможности рассказать подробно, определить время написания текста или инстанцию, из которой он происходит. Например, выше вскользь упоминалось, что тексты Ганзы отличались в некоторых отношениях от документов, составленных орденскими инстанциями.

Не во всех случаях, однако, ганзейские писари и юристы были одинаково уступчивы. Некоторые формулы им все же нелегко было принять, даже несмотря на практические соображения и сильную психологическую мотивированность. Например, формула челобитья, благодаря которой ганзейская сторона представала в тексте как депутация, просившая русского князя о договоре, очевидно, все же не совсем подошла для обмена официальной информацией в ганзейских городах. Во всяком случае она не получила широкого распространения во внутриганзейской переписке. В отдельных случаях удается заметить, что переводчики допускают небольшие вольности в переводе, сглаживая некоторые не вполне политкорректные (то есть не очень лестные для ганзейцев) нюансы древнерусского канцелярского стиля.

Эти особенности языка нижненемецких грамот из Новгорода иногда подсказывают решения научных проблем в тех случаях, когда нет достаточных прямых свидетельств. Например, историков занимал вопрос, чем закончились переговоры Новгорода с немцами и готландцами в 1269 г.: провалом или заключением договора? Исторические факты не давали однозначного ответа, а сам договор увидеть нельзя: оригиналы русских грамот с печатями, очевидно, имелись в Новгороде и в Висбю, но оба не пережили исторических катастроф последних столетий. Сохранился только нижненемецкий перевод этой грамоты Ярослава, принадлежавший магистрату г. Любека (ил. 6). Вот этот-то текст одни ученые считали доказательством успешности переговоров, другие же признавали его только проектом договора или не имеющим юридической силы списком, либо полагали, что текст недописан и отсутствует его конец. Дело в том, что в грамоте ничего не сказано о навешивании печатей, и вообще отсутствует необходимая заключительная часть договора. Теперь же, учитывая особенности речевого поведения ганзейских канцелярских служащих, можно поддержать точку зрения тех, кто считал договор вступившим в силу. Мы видели, что на нижненемецкий переводились только те договоры, которые были по всем правилам заверены и вручены ганзейским послам. Значит, уже сам факт наличия перевода говорит о том, что договор с Ярославом был заключен. Кроме того, многочисленные особенности языка, в том числе и выражения «латинский язык», «на княжей руке» и другие, прямо указывают на древнерусский текст в качестве оригинала этого перевода. Что касается недостающей формулы о навешивании печатей, то она регулярно опускалась в нижненемецких договорных грамотах Новгорода. Наконец, в 2002 г. удалось привлечь к решению вопроса дополнительный, до сих пор не учтенный источник: еще один, второй нижненемецкий список того же текста! Это еще больше подтвердило версию о том, что грамота Ярослава – законный договор. Очевидно, как и другой известный договор – Нибуров мир, – он после заключения был размножен в нескольких списках. В языке, как в земле, откладываются слои культурного влияния, и иногда в нем удается раскрыть отпечаток забытых событий или свидетельства утраченных исторических связей.

Резюме

Sprachliche Aspekte der diplomatischen und Handelsbeziehungen Groß Novgorods mit der Hanse

Von Ekaterina Skvairs (Catherine Squires)

Die ältesten sprachlichen Zeugnisse der Kontakte mit der Hanse gehen auf die noch mündliche Phase der Begegnungen in den Spuren der Skandinavier zurück. Onomastik slavischen und finnischen Ursprungs und Entlehnungen im Mittelniederdeutschen durch skandinavische Vermittlung werden dargestellt und philologisch und kulturhistorisch kommentiert. Was die Schriftlichkeit der sich in Novgorod befindlichen Hanseaten anbetrifft, so gehört, unter nur einzelnen Aufschriften auf Birkenrinde, das ganze überlieferte Textkorpus in den Bereich des Rechts und der Verwaltung. Mittelniederdeutsche Urkunden und andere Dokumente, die die diplomatischen und Handelskontakte der Hansestädte (vor allem Lübeck und der baltischen Städte Riga, Reval und Dorpat) mit dem russischen Groß Novgorod belegen, sind zur Analyse des schriftlichen Verkehrs der Novgoroder Machthaber mit den hansischen Handelspartnern herangezogen. Anhand von umfangsreichen Textzeugnissen wird gezeigt, daß das Dolmetschen und die Übersetzung in den diplomatischen und wirtschaftlichen Verhandlungen zwischen den Hanseaten und den Novgoroder Fürsten von der deutschen Seite durchgeführt wurde. Die ofizielle Schriftsprache der hansischen Städte – die niederdeutsche Hansesprache – muß damit als Hauptinstrument dieser Kontakte angesehen werden. Dies hatte interessante Folgen, indem die Kanzleisprache der Deutschen markante Eigenschaften annahm, die auf die russische kulturelle Situation und auf die altrussische diplomatische Urkundensprache zurückgehen. Nach den Ergebnissen der Forschung, unterscheiden sich diese, auf den russisch-hansischen Kontext bezogenen, Spach– und Textmerkmale der niederdeutschen Urkunden chronologisch und geographisch. Diese Unterschiede können als Kriterien für die Atribuierung und Datierung von undatierten (zum Beispiel, von beschädigten) Texten dienen und der Rekonstruierung anderer historischer Umstände helfen, die nicht direkt aus dem Inhalt der Quellen hervorgehen.

NOWGOROD UND HANSE
Резюме[8]8
  Перевод П. В. Маиер. Пользуясь случаем, сердечно благодарю Полину Манер за помощь в работе.


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Nowgorod war durch seine Entstehung an der Kreuzung der wichtigsten Wasserstrassen (der Weg «von den Warägern zu den Griechen» und der Ostsee-Wolga-Weg) von Beginn an in der Einflußsphäre des mittelalterlichen Ostseeraumes.


Prähanseatische Periode

Eine lange Entstehungs– und Entwicklungsperiode der kultur-histori-schen, politischen und Handelsbeziehungen zwischen Nowgorod und den europäischen Nord– und Weststaaten (Abendland) ging den Verhältnissen zwischen Nowgorod und den Hansestädten voraus.

Die engen kultur-historische und Handelskontakte von Nowgorod im südlichen Ostseeraum, die in der Vergangenheit dieser Regionen wurzeln, sind in den X–XI Jahrhunderten offensichtlich. Zu dieser Zeit waren auch schon Handels– und Politikbeziehungen mit den skandinavischen Ländern vorhanden.

Im X. Jahrhundert wurden die engen Kontakte zwischen Nowgorod und der Insel Gotland aufgenommen, der schon jahrelang ein Handelszentrum in der Ostseeregion war. Die Nowgoroder hatten einen eigenen Hof in Visby, die Kaufleute aus Gotland haben schon im Anfang des XII. Jahrhunderts auch einen eigenen Handelshof in Nowgorod eingerichtet. Dieser Handelshof ist in den Quellen als Gotischer Handelshof mit der Olafskirche bekannt.

In der zweiten Hälfte des XII. Jahrhunderts traten im Ostseehandel die wesentlichen Änderungen ein, die durch die Erscheinung der deutschen Kaufleute im Ostseeraum hervorgerufen wurden.

Die Stadt Lübeck, die direkte Beziehungen zu der Insel aufzunehmen begann, hat in der Jahrhundertsmitte eine wichtige Bedeutung im Handel neben der Insel Gotland gewonnen.

Der Vertrag aus dem Jahre 1163 war für die Festigung der Handelsbeziehungen zwischen Gotland und Lübeck von großem Belang. Die deutschen Kaufleute erhielten dementsprechend eine Reihe von Privilegien unter der Bedingung, daß sie Lübeck besuchen werden. Die deutschen Kaufleute besuchten den gotländischen Markt gern und übersiedelten sogar für den ständigen Wohnsitz in die zentrale Inselstadt Visby, wo sie in den 80-ern Jahren des XII. Jahrhunderts eine eigene Kaufmannsgemeinde gegründet haben (gilda communis). Als die deutschen Kaufleute sich auf der Insel Gotland eingerichtet hatten, nahmen sie einen direkten Kontakt mit den alten Handelspartnern, den Gotländern und Nowgorodern auf und begannen kommerziellen Verkehr mit ihnen einzurichten. Es entstand im Jahre 1188 ein Konflikt zwischen den Nowgoroder Kaufleuten und der deutschen Kaufmannsgemeinde auf Gotland, der die gerade angefangenen Handelskontakte unterbrach. Das gegenseitige Interesse für die Handelsfortführung verlangte dennoch eine rasche Beilegung des Konfliktes. Dies kam im Handelsvertrag 1191–1192 im Namen des Fürstes Jaros-lav Vladimirovitsch, des Posadniks Miroschka, des Tausendführers Jakov, des Nowgoroder Botschafter Arbud, mit den Deutschen und Goten zum Ausdruck.

Als Ergebnis dieser Streitbeilegung 1188 verschafften sich die deutschen Kaufleute das Recht, nach dem Vorbild des gotischen den eigenen Hof in Nowgorod einzurichten, den sie 1192 gegründet haben. Es beginnt eine neue Periode in den westeuropeischen Handelsbeziehungen von Großnowgorod nach dem Abschluß des ersten Handelsvertrages mit den Deutschen und nach dem Bau des deutschen Handelshofs mit der Petruskirche in Nowgorod im Jahre 1192. Um die Jahrhunderts wende XII–XIII. J. geht der westeuropeische Handel von Nowgorod in die Hände der deutschen Kaufleute über, die ihn im Ostseeraum monopolisiert haben. Es war zuerst die deutsche Kaufmannsgemeinde, später die deutsche Stadtgemeinde und letzendlich der gesamtstädtische Bund der deutschen Städte, der unter dem Namen Hanse weit bekannt ist. Es dauerte aber noch bis zur Entstehung der Hanse im eigentlichen Sinne.


Über die Hanse

Was war der Hanseverband? Der Begriff ist dem Sinn nach dem Wort «Gilde» ähnlich und bedeutet «Verband», «Bund», «Bündnis». Die behandelte Hanse ist jedoch nur mit Mühe deffiniertbar, weil sie mehrere Aspekte enthält. Die Hanse ist nicht nur eine Handelsvereinigung. Europa war im XIII–XVI J. vom hanseatischen Geist durchgedrungen. Es gab Hansestädte in den verschiedenen Ländern, das Hanserecht war vorhanden, die Hanseschiffe pflügten durch die Meere, die hanseatische Kaufleute beeinflußten die sozial-politische und kulturelle Entwicklung der Städte. Es fanden regelmässig die hanseatischen Tagungen statt, die nicht nur die Handeslangelegenheiten betrachteten, sondern beschäftigten sich auch mit den rein städtischen Problemen.

Das Jahr 1370 galt längere Zeit als formales Datum der Hanseentstehung, als die vereinigten deutschen Städte einen Sieg über Dänemark errungen und den durch die Unterzeichnung des Stralsundfriedens begingen.

Mehr als 70 deutsche Städte, die den Kern der Hanse bildeten, nahmen an der Unterzeichnung teil. Der Entstehungsprozeß der Hanse in der Form, wie sie im ganzen mittelalterlichen Europa bekannt war, nahm seinen Anfang in der Tat viel früher. Die Historiker von heute sind nicht in der Lage, das genaue Datum der Entstehung des Hansestädtebundes zu nennen.

Als wichtigste Entwicklungsstuffe bei der Bildung der gesamtstädtischen Hanse gilt die Herausbildung des Wendischen Städtebundes in der zweiten Hälfte des XIII. Jahrhunderts, dessen Städte (Lübeck, Rostock, Wiesmar, Stralsund, Greifswald) an der südlichen Küste der Ostsee liegen. Lübeck war unter ihnen von großer Bedeutung. Die Stadt hatte eine günstige Lage in der Flußmündung von Trave und war dadurch sowohl mit dem Binnenteil Deutschlands (mit dem inneren Teil Deutschlands) als auch mit der ganzen Küstenlinie verbunden. Dieser Umstand war für die künftige führende Rolle von Lübeck im deutschen Stadtverband vorbestimmend. Im Jahre 1356 erfolgte die erste Hansestadttagung, an deren mehr als 70 Städte aus den verschiedenen Regionen Deutschlands und Livlands teilgenommen haben.

Da die Hanse der Hauptvermittler in den Handelsbeziehungen zwischen den einzelnen Regionen in Zentral-, Ost– und Nordeuropa war, hielt sie im Laufe von XIV–XV. J. alle Fäden des westeuropeischen Handels in der Hand. Seit dem XVI. J. begann die Hanse die Konkurrenz von der Seite der sich schnell entwickelnden Niederlanden zu spüren und bald verlor sie die Bedeutung des Monopolvermittlers im Ostseehandel.


Geschichte und Charakter der Beziehungen zwischen Nowgorod und Hanse.

Nowgorod war immer einer der wichtigsten Handelspartner der Hanse. Die Hanseater kauften in Nowgorod die in dem ganzen mittelalterlichen Europa bekannten Pelze, aus Nowgorod wurden Wachs, Honig und andere Waren exportiert. Nowgorod importierte seinerseits die westeuropeischen Stoffe, Salz, Buntmetalle, Bernstein, Hering, Wein und andere Waren.

Die Beziehungen zwischen Nowgorod und der Hanse sind ausgezeichnet von den verschiedensten Schriftquellen dokumentiert. Diese Schrift-quellen enthalten Handelsverträge (19 Exemplare) und Handelsurkunden (33 Exemplare) aus dem Ende des XII. – der zweiten Hälfte des XV. Jahrhunderts, die zahlreichen hanseatischen Dokumente des XIV–XV. Jahrhunderts, unter denen sich der Schriftverkehr des Hansekontors, Tagungsbeschlüsse, Handels – und Zollbücher der deutschen Städte befinden.

Eine ganz besondere Stelle unter diesen Quellen hat die s.g. Schra – das Statut des deutschen Handelshofes in Nowgorod. Sie reglementierte auf die ausführlichste Weise den Aufenthalt der hanseatischen Kaufleute in den Höfen, enthielt die Verordnungen über die Handelsregeln für die verschiedenartigen Waren, schrieb die Ordnung des Handels mit den Russen vor. Die erste Fassung von Schra erblickte das Licht der Welt noch in dem zweiten Viertel des XII. Jahrhunderts und bestand nur aus 9 Paragraphen. Deren Inhalt änderte sich im Laufe der Zeit in Zusammenhang mit den vollzogenen Änderungen in den Beziehungen zwischen Nowgorod und der Hanse.

Als Resultat der aktiven Handelspolitik von Lübeck räumte die in Vis-by (Gotland) existierende deutsche Kaufmannsgemeinde ihre Einwirkung und die Rolle des Vermittlers im Ostseehandel am Ende des XIII. Jahrhunderts der Stadtgemeinde der deutschen Kaufleute ein. In der Zeit entstand eine neue Fassung von Schra, die als Ziel hatte, die bestehende Ordnung gesetzlich festzulegen.

Der Anfang des XIV. Jahrhunderts ist durch die aktive Tätigkeit der deutschen Kaufleute geprägt, die die Sicherheit der Handelsreisen nach Nowgorod gewährleisteten.

Im Jahre 1301 garantierte Nowgorod den deutschen Kaufleuten, durch die Botschafter aus Lübeck, Gotland und Riga vertretend, drei Landwege und einen Wasserweg, auf den Flüssen. Das ist der erste Fall, dass Riga als Vertreter der livländischen Städte gleichberechtigt neben den früheren Partnern von Nowgorod genannt wurde.

Obwohl das gegeseitige Interesse immer da war, wurde der Handel zwischen Nowgorod und der Hanse mehrmals durch verschiedene Konflikte unterbrochen, deren Hauptgründe Nichtbeachtung der Handelsregeln, Unzufriedenheit mit den Bedingungen des Warenaustausches, Raubüberfälle auf die Kaufleute oder die Zusammenstösse zwischen den ausländischen Kaufleuten und den Bewohnern von Nowgorod waren. Die Handelsbeziehungen konnten darüber hinaus wegen der bewaffneten Zusammenstösse zwischen Nowgorod und seinen Nachbarn vollkommen gestoppt werden.

Aus unterschiedlichen Gründen gab in der ersten Hälfte des XIV. Jahrhunderts (1331 und 1338) besonders scharfe Konflikte zwischen Nowgorodern und den hanseatischen Kaufleuten.

Das Wesentliche im ersten Konflikt war der Zusammenstoß der deutschen Kaufleute mit den Nowgorodern, wo ein Nowgoroder ermordet wurde. Die Untersuchung dieser Angelegenheit dauerte einige Tage. Eines Tages während dieser Untersuchung griffen die Nowgoroder den deutschen Handelshof an, vernichteten ein Teil des Zaunes und brachen die Speicher auf. Die Nowgoroder forderten eine Satisfaktion nicht nur für den in der Schlägerei ermordeten Nowgoroder, sondern auch für den früher in Derpt (Dorpat) getöteten nowgoroder Kaufmann Ivan Syp. Die Deutschen antworteten darauf, sie haben damit nichts zu tun, weil sie aus den Seestädten und nicht aus den livländischen Städten gekommen seien.

Der nächste Konflikt entbrannte 7 Jahre später. Die Beraubung und die Ermordung des nowgoroder Kaufmann Volos mit den Kameraden bei Narva haben diesen Streit ins Leben gerufen. Als Antwort sperrten die Nowgoroder die in Nowgorod verbliebenen deutschen Kaufleute in die Kirche und verlangten die Herausgabe der Mörder und der Beute. Obwohl die verhafteten deutschen Kaufleute nichts mit dem Mord und Raubüberfall zu tun hatten, waren sie gezwungen, sich unter tödlicher Bedrohung den Nowgorodern unterzuordnen und als Pfand die gestohlene Warenmenge herauszugeben.

Beide Konflikte, die als Grund verschiedene Anlässe hatten, wurden letzendlich beigelegt. Ihre tatsächlichen Gründe jedoch – die Nichtbe-folgung der festgelegten Handelsregeln – wurden im Handel zwischen Novgorod und Hanse nie überwunden. Folgende Regeln wurden noch in dem ersten Handelsvertrag in Betracht gezogen und später mehrmals wiederholt, aber nie eingehalten: Ansprüche nur gegen die unmittelbaren Schuldigen erheben, der Kläger soll nur mit dem Beklagten in Verbindung stehen, Gerichtsbarkeit ist immer an den Orten wo der Streit entstanden ist.

Im Jahre 1356 hat eine Vereinigungstagung stattgefunden. Die deutschen Städte begannen danach, sich unmittelbar mit den Angelegenheiten ihrer Kontore im Ausland in Brügge, Nowgorod, London zu beschäftigen. Dabei wurden die kaufmännische Selbstständigkeit und Unabhängigkeit in den Fragen der Rechtsordnung in den Handelshöfen herausgestellt. In diesem Zusammenhang haben die Städte verschiedene Beschlüsse über die Hofunterhaltung, Hofsordnung und über die Regeln der Handelsführung gefasst. Seitdem wurden alle Angelegenheiten des nowgoroder Kontors auf den hanseatischen und später livländischen Tagungen erörtert.

Auf der Tagung der Hansestädte, die in Lübeck 1366 stattfand, wurden zahlreiche Beschlüsse anläßlich der Kontore in Nowgorod und Brügge befasst, und an die sich dort befindenden Kaufleuten wurden die verschiedenartigsten Vorschriften verschickt. Den Kern bildeten das Verbot des Handels auf Kredit und die Anweisungen für die Wahl der Gemeindevorsteher. Außerdem wurde der Kaufmannskreis, der das Recht auf den Handelshof des Hl. Petrus in Nowgorod hatte, nur auf die Bürger der Hansestädte eingeschränkt.

Die zweite Hälfte des XIV. Jahrhunderts ist reich an hanseatischen Verboten über den Handel mit Nowgorod: die Konflikte zwischen den Nowgorodern und den hanseatischen Kaufleuten folgten insbesondere in den 70-ern Jahren. Der Meister des livländischen Ordens wand sich 1368 an Lübeck und an andere Küstenstädte mit dem Vorschlag, die Handelsreisen nach Nowgorod zu unterlassen (wegen des feindlichen Verhältnisses von Nowgorod zu Orden und zur katholischen Kirche). Lübeck war damit einverstanden. Die Kaufleute der livländischen Städte setzten den Handel mit den Russen in Vyborg, Narva und an der Newa (Fluss) fort, was den Anstoß in Lübeck erregte. Lübeck hat sich beim Ordensmeister darüber beschwert. Seither werden die Meinungsverschiedenheiten und Widersprüche zwischen den livländischen Städten und Lübeck immer prägnanter, weil deren Interessen im Handel mit Nowgorod nicht immer übereinstimmten. Die Beziehungen zwischen Nowgorod und Lübeck haben sich in dieser Zeit auch wegen eines Seeräubersüberfalls auf nowgoroder Kaufleute 1370 verschlechtert. Die Seeräuber haben die Waren der Nowgoroder nach Lübeck geschickt. Ungeachtet des 1371 abgeschlossenen Waffenstillstandes wurden die nach Nowgorod zurückgekehrten deutschen Kaufleute wieder unterdrückt.

Als Antwort auf die Verhaftung der nowgoroder Kaufleute in Derpt und auf die Beschlagnahme ihrer Ware wurden im Juli 1375 die deutschen Kaufleute, die im Moment in Nowgorod waren, in Haft genommen. Sie berichteten darüber in einem Brief nach Revel. Die nowgoroder Botschaft nach Derpt blieb ohne Erfolg: die nowgoroder Kaufleute und ihre Ware wurden nicht zurückgegeben, was seinersets zu einer Verschlechterung der Lage der deutschen Kaufleute in Nowgorod geführt hat. Darüber hinaus wurde in Nowgorod im November 1375 mit der Zustimmung des Posadniks und Tausendführer ein gewisser Johann Brunswick verhaftet, der mit dem Winterzug nach Nowgorod gekommen war, um zu handeln, und der keine Ahnung von diesen Geschehnissen hatte. Seine Ware wurde in die Johannes – Vorläuferskirche übertragen und er selber wurde als Verbrecher behandelt. Die deutschen Kaufleute wandten sich mit der Klage an den nowgoroder Erzbischof, der sein Bedauern über das Geschehene aussprach und seinen Boten den Deutschen lieh, damit sie sich bei Posad-nik beschweren konnten. Sie haben die folgende Antwort bekommen: da der Bischof und der Stadtrat von Derpt die nowgoroder Kaufleute verhaftet und ihre Ware beschlagnahmt haben, ohne irgendwelche Gründe dazu zu haben, iniziierten sie damit einen Konflikt und provozierten das Gegenhandeln der Nowgoroder. Die Nowgoroder versprachen bei der wohlbehaltenen Rückkehr ihrer Brüder mit den Waren aus Derpt, den verhafteten Brunswick freizulassen und ihm seine Ware zurückzugeben. Dieser Konflikt wurde im Mai 1376 beigelegt: der novgoroder Kaufmann in Derpt wurde befreit und zusammen mit den Botschaftern nach Nowgorod geschickt.

Der beschriebene Fall ist ein konkretes und zugleich wohl ein typisches Beispiel aus der Praxis der nowgorod-hanseatischen Beziehungen. Es ist darauf hinzuweisen, daß es ausschliesslich livländische Städte waren, die sich dabei mit der Besprechung und der Beilegung des entstandenen Konfliktes beschäftigten. Das zeigt ihre wachsende Rolle im nowgoroder Handel und bei der Leitung des hanseatischen Kontors in Nowgorod.

Die nächste Auseinandersetzung zwischen den deutschen und den Nowgoroder Kaufleuten war im Jahre 1377, die schon wieder zu gegenseitigen Beschlagnahmungen und Verhaftungen geführt hatte. Die Beziehungen zwischen den hanseatischen Kaufleuten und den Nowgorodern blieben in den 80-ern Jahren des XIV. Jahrhunderts angespannt. Es folgten Verhaftungen der Kaufleute beider Seiten. Die Tagung der livländischen Städte in Wolmar hat im Januar 1385 die Reisen nach Nowgorod vollkommen verboten. Der Handelskrieg zwischen Nowgorod und Hanse stellte sich von da ab einige Jahre nicht ein. Der Grund dazu waren nicht nur die Verhaftungen der Kaufleute und die Beschlagnahmung der Ware, sondern auch die gegenseitige Unzufriedenheit mit den Handelsbedingungen. Die Nowgoroder klagten z.B. darüber, sie sollten wegen der Weigerung der deutschen Kaufleute, einige Pelzsorten zu kaufen Schaden erleiden. In der gleichen Zeit haben die Nowgoroder die Ansprüche gegenüber den Deutschen geltend gemacht, was die Salzpreise betraf.Die Hansekaufleute forderten seinerseits die Einhaltung der früheren Handelsprivilegien. Die Hansestädte erörterten die Frage über die Reisen nach Nowgorod an der Tagung in Lübeck im Juli 1386 und haben einen Vorschlag gemacht, den ganzen Handel mit den Russen nach Derpt zu verlagern und den Handel mit ihnen in keinem anderen Ort zu fortzuführen. Dieser Vorschlag hat aber keinen Widerklang gefunden. Es wurde aber an der Tagung in Derpt 1389 beschlossen, die Reisen nach Russland mit unter der Bedrohung des

Lebens– und des Warenverlustes zu verbieten. Die Kaufleute aller Städte sollten davon benachrichtigt werden. Um allem die Krone aufzusetzen brach im Jahre 1385 ein großes Feuer aus, infolge dessen die ganze «Handelsseite» (Handelsviertel in Nowgorod) nieder brannte. Die got-ländischen und deutschen Höfe wurden nicht nur vom Brand geschädigt, sie wurden auch geplündert. Erst im Jahre 1391 fanden Verhandlungen zwischen den Nowgorodern und den deutschen Botschaftern in Izborsk statt, die mit einem Friedensschluss 1392 endeten. Dieses Dokument ist unter dem Namen Niebursfrieden (oder Kreuzküssung Nieburs) in die Geschichte eingegangen. Johannes Niebur war der hanseatische Botschafter, der den Vertrag in im Namen der Hanse geschlossen hat.

Nach der Friedensunterzeichnung haben sich die deutschen Botschafter auf den Weg nach Nowgorod gemacht. Die Chronik berichtet folgenderweise darüber: «Sie haben ihre Waren zurückbekommen, das Kreuz geküßt und sie begannen, ihre Höfe neu aufzubauen: weil es seit 7 Jahren keinen dauerhaften Frieden gab».

Neben der Belegung der konkreten Handelsverletzungen setzte der Niebursfrieden die traditionellen, von früheren Abkommen bekannte Ordnung der Konfliktsituationslösung fest: Der Kläger soll mit dem Beklagten kommunizieren, die zwischen den Konfliktparteien entstehenden Prozesse sollen am Entstehungsort verhandelt werden usw. Was den Brand 1385 und die dabei entstandene Plünderung der deutschen Waren betraf, verpflichteten sich die Nowgoroder Ermittlungen anzustellen. Der Niebursfrieden hat für mehrere Jahre den Handelscharakter geprägt und galt als Grundlage bei der Beilegung der späteren Konflikte zwischen den nowgoroder und hanseatischen Kaufleuten.

Der Niebursfrieden wurde zu einem Wendepunkt in den nowgoroder-hanseatischen Handelsbeziehungen, die seither vollkommen von den livländischen Städten geregelt wurden.

Alle Handelsabkommen zwischen der Hanse und Nowgorod, die im XV. Jahrhundert stattfanden, wurden nur von den Botschaftern der livländischen Städte ohne Teilnahme der Botschafter aus Lübeck und Visby abgeschlossen. Wie es noch im XIV. Jahrhundert üblich wurde, wandten sich die deutschen Kaufleute mit allen wesentlichen und dringenden Fragen (Konflikten mit den Nowgorodern, Finanzprobleme, Angelegenheiten, die mit dem Wiederaufbau der Höfe zu tun hatten) an Revel und Derpt.

Das erste Jahrzehnt des XV. Jahrhunderts war für den hanseatischen Handel in Nowgorod schwer. Die Anzahl der Kaufleute, die nach Nowgorod reisten, war merklich geringer; die Kasse der Petruskirche wurde leer. Als Folge konnten die Kaufleute sogar die für den Hof nötigen

Gegenstände nicht kaufen und waren gezwungen, die Dienste von den anderen Kaufleuten in Anspruch zu nehmen. In der gleichen Zeit begannen auch die neuen Konflikte zwischen Nowgorod und der Hanse. Charakteristisch für die Beziehungen zwischen Nowgorod und der Hanse im XV. J. war die aktivere Position Nowgorods. Die Spiegelung davon ist in den Forderungen zu sehen, den Salz-, Honig– und Stoffhandel in Ordnung zu bringen. Den gleichen Beweis der gestiegenen Rolle von Nowgorods geben auch die Vorderungen der Lohnbedingungen für Träger und Fährleute; des Kleinhandels und hauptsächlich die Forderung «des freien Weges über das Meer». Das ganze XV. Jahrhundert wurde von den unaufhörlichen Konflikten zwischen Hanse und Novgorod geprägt, die 1403, 1406–1409, 1410–12, 1416, 1420–21, 1424–25, 1439–40, 1441, 1443, 1448, 1468, 1478 stattfanden.

Die stabilen Beziehungen zwischen den Partnern waren entstanden erst ein Jahrzehnt nach dem Abschluß des Niebursfriedens. Nach der Klage des Nowgoroders Ivan Kotscherin haben die Nowgoroder im Dezember 1403 den deutschen Kaufleuten die Ausreise aus Nowgorod verboten. Die Handelsbeziehungen wurden 1406 besonders kompliziert, als der Krieg Litauens und dem deutschen Orden gegen Pleskau ausgebrochen war. Obwohl die Nowgoroder den Hansekaufleuten versprochen hatten, den «freien Weg» in ihre Gebieten zu gewährleisten, wurden die deutschen Kaufleute im Frühling 1406 in Nowgorod wieder verhaftet. Die Instabile Lage der deutschen Kaufleute in Nowgorod dauerte einige Jahre, und erst im August 1409 wurden die Beziehungen besser, als eine Vertragsurkunde über eine gegenseitige Rückgabe aller eroberten Waren unterzeichnet wurde.

In der Zwischenzeit wuchs in Nowgorod ständig die Unzufriedenheit mit den Handelsbedingungen, die durch das im August 1409 abgeschlossenen Abkommen nicht liquidiert worden sind. Deshalb verschärften die Nowgoroder nicht nur die Handelsregel, sondern trieben Anfang 1410 4 Wochen überhaupt keinen Handel. Als Folge dessen sammelte sich eine große Warenmenge in den Höfen der deutschen Kaufleute und die Petruskirche war voll davon. Die Nowgoroder hofften, die Ankunft der Sommerhändler werde die Hanseaten dazu zwingen, zurückzustecken und die Forderungen der Nowgoroder zu akzeptieren. Nowgorod versuchte die Hanse auf verschiedenste Art und Weise zu beeinflußen. Dabei wurden die Ansprüche bezüglich der Handelsangelegenheiten und der Organisation und des funktionieren des Hansekontors angehoben. Die Sache ist die, daß der Handelshofkommis kein Recht hatte, Handel zu treiben. Um die Kosten zu ersetzen, wurde es ihm doch erlaubt, ein Wirtshaus im Hof zu haben. Die Einnahmen vom Wirtshausgeschäft durfte er behalten. In der beschriebenen Periode verlangten die Nowgoroder, die Schließung des Wirtshauses, das ihrer Meinung nach Unruhen verursachte, weil auch die Russen das Lokal gerne besuchten.

Es kam im Jahre 1416 zu einem weiteren Bruch der guten Verhältnisse zwischen der Hanse und Nowgorod, infolge dessen zuerst die livländischen und später auch alle Hansestädte ein Verbot erklärten, mit Nowgorod Handel zu treiben. Nowgorod hat seinerseits den Nowgorodern verboten, nach Polozk und Pleskau zu reisen, wo sie die deutschen Kaufleute treffen konnten.

Hervorstechend in diesem Konflikt war die Tatsache, dass die livländischen Städte selbstständig, ohne Lübeck etwas mitzuteilen, eine Handelsblockade erklärten. Die Tatsache unterstreicht Vormachtstellung in dieser Periode im Handel zwischen der Hanse und Nowgorod. Bei der Beilegung des Konfliktes waren auch ausschließlich die livländischen Städte tätig. 1417 haben gerade die Botschafter aus Revel den nächsten Friedensvertrag auch ohne Sanktionen der Hanse unterzeichnet. Die Handelsbeziehungen zwischen Nowgorod und der Hanse wurden also wiederhergestellt und das Leben des deutschen Handelshofes wurde neu belebt.

Die 30-er Jahre des XV. Jahrhunderts wurden zum Wendepunkt in der Geschichte des nowgorod-hanseatischen Handels. Als Folge der erhöhten Konkurrenz von Seiten der rasant wachsenden Niederlanden lässt in dieser Zeit die Rolle der Hanse im gemeinen Ostseehandel nach. Das widerspiegelte der Zustand des Hansekontors in Nowgorod. Da der Mittelpunkt des nowgorod-hanseatischen Handels zu dieser Zeit in die livländischen Städte verlagert wurde, verringerte sich bemerkbar die Anzahl der Kaufleute, die nach Nowgorod kamen. In diesem Zusemmenhang wurde die früher festgelegte Wahlordnung der Gemeindevorsteher und deren Helfer oft verletzt und das Kontor blieb ohne Führung. Dies alles zwang die livländischen Städte, die im Grunde genommen die einzelne Kontorsleiter waren, neue Ämter im Petrushof zu schaffen. Aus Mangel an den traditionellen gewählten Gemeindevorstehern sollten sie ihre Funktionen ausüben. Als ein neues Amt wurde «Vorstehender» genannt, der für die Befolgung von Schra, für die rechtzeitige Steuer– und Bußzahlung sorgte, die Strafen bestimmte, d.h. die Gerichtsmacht im Handelshof ausübte.


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