Текст книги "Новгород и Ганза"
Автор книги: Елена Рыбина
Жанр: История, Наука и Образование
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Der Niedergang des Kontors zeitgte sich im Äußeren in den Hofsordnungsverletzungen von den einzelnen, besonders jungen, Kaufleuten. Die Beschlüsse von Schra wurden vernachlässigt, was durch den Mangel an einer festen Macht zu erklären ist. Die jungen Männer, die dort den Handel erlernten, hielten sich am Handelshof länger auf als die festgesetzte
Frist es zuließ. Sie verkauften Wein und Bier in den Fässern und in Eimern und trieben Glückspiel, was laut Handelshofverordnungen verboten war.
Die Lage der deutschen Handelsleute in Nowgorod verschlechterte sich mit jedem Jahr. Bei der Errichtung der neuen Pforte am gotländischen Hof brach ein scharfer Streit 1439 zwischen den Kaufleuten und den Straßenältesten (Gemeindevorstehern) der Michailovskaja Straße, der bildreich in einem Bericht der Kaufleute nach Derpt und Revel beschrieben wurde. Es ging um die deutsche Aneignung des Straßenterritoriums während des Pfortebaus. In der Tat war die Fläche des vereinnahmten Grundstückes winzig, ja nur Handfläche. Bei der Errichtung des Pfortepfostens gingen die neuen Pfeiler nicht in das alte Loch, deshalb war es notwendig, das Holzpflaster an der Michajlovskaja Straße ein bisschen zu behauen. Das hat die stark negative Reaktion der Nowgoroder hervorgerufen, die den Posadnik und Tausendführer für die Hilfe angerufen haben. Es ging natürlich nicht um die Größe des eingenommenen Territoriums, sondern ums Prinzip. Die Verhältnisse mit den deutschen Kaufleuten wurden in diesen Jahren ständig von der gegenseitigen Beschlagnahme und von den Verhaftungen der Kaufleute; von den Vorwürfen, die Waren seien minderwertig begleitet. Die Nowgoroder wollten auf keinen Fall den Deutschen nachgeben und dies zeigte sich in jeder Kleinigkeit.
Die bedeutenden Änderungen, die im Handel zwischen Hanse und Nowgorod in der ersten Hälfte des XV. Jahrhunderts stattfanden haben, verlangten die Änderung des existierenden Statutes des Handelshofes. Die Frage der neuen Schrafassung wurde an einigen livländischen Tagungen, anfangend im Jahre 1450, betrachtet. Als die livländischen Städte die offizielle Verwaltungsmacht im nowgoroder Kontor bekamen, strebten sie offensichtlich danach, es juristisch in einer neuen Schrafassungen zu fixieren. Die in Pernau 1465 stattgefundene Tagung hat die Entscheidung getroffen, die neue Fassung von Schra vorzubereiten. Die Quellen berichten, Derpt, Revel, Lübeck und die anderen 73 Städte haben schon im Jahre 1466 zusammen mit den Kaufleuten eine neue Schra für den Handelshof veröffentlicht.
Die Veränderungen in dem Hansekontor in Nowgorod betrafen auch die Ordnung selbst, den Handel zu führen. Es wurde z.B. noch am Anfang des XIV. Jahrhunderts ein Beschluß gefasst, der verbot, einen Makler am Handelshof zu haben, d.h. einen Vermittler zwischen dem Käufer und Verkäufer. Die Makler wurden aber zur Mitte des XV. Jahrhunderts am Handelshof gesetzlich festgelegt. Zum ersten Mal wurden sie in der Urkunde aus dem Jahre 1437 erwähnt. 1452 wurde eine Maklersordnung am
Petrushandelshof festgelegt, in deren die Rechte und Verpflichtungen des Geschäftsvermittlers bestimmt wurden.
Die zweite Hälfte des XV. Jahrhunderts war, auch so wie die früheren Perioden, voll von den unendlichen Konflikten. Die Streitigkeiten, in den Verhältnissen zwischen Nowgorod und Hanse tauchten wegen der Nicht-befolgung der Handelsregel, wegen der schlechten Warensqualität usw. auf. In jedem Vertrag wurden die Bedingungen wiederholt, die Kriegshandlungen sollten die Anreise der Kaufleute in Nowgorod nicht beeinflu-ßen. Ungeachtet dessen wirkten sich die Kriegskonflikte zwischen Nowgorod und dem Orden ständig negativ für den Handel aus. Die Forscher weisen darauf hin, dass die Konzentration des hanseatischen Handels in den Händen der livländischen Städte zu deren engen Abhängigkeit von den Beziehungen zwischen Nowgorod und dem Orden führte. Der Orden versuchte schon seit langem den nowgorod-hanseatischen Handel zu be-einflußen. Besonders prägnant kam diese Abhängigkeit am Ende der 30-er, in den 40-ern Jahren des XV. Jahrhunderts zur Geltung. So z.B. folgten 1439, 1440 die Verbote von der Seite des Ordens, Salz und Pferde nach Russland einzuführen. Im Jahre 1441 wurden die deutschen Kaufleute in Nowgorod verhaftet. Das war die Antwort auf die den Nowgorodern in Revel und Narva zugefügten Beleidigungen. Die Lage der Hanseater verschlechterte sich nach den mißlungenen Verhandlungen zwischen den Botschaftern aus Nowgorod und der des livländischen (Deutschen) Ordens in Narva 1442 so sehr, dass der Handeslhofkommis nach Derpt mitteilte, die Nowgoroder drohten ihm mit dem Tod.
Es wurde 1443 an der livländischen Tagung in Pernau der Entschluss gefasst, das Kontor in Nowgorod zu schließen. Riga bat dabei Danzig im Namen aller livländischen Städte, über dieses Verbot die übrigen hanseatischen Städte zu informieren. Tagungsbeschlüsse ordneten den deutschen Kaufleuten an, den Handelshof zu verlassen, die Kirche zu schließen und die Schlüssel wie gewöhnlich dem Erzbischog von Nowgorod, dem Ar-chimandrit des Jurij – Klosters zu übergeben.
Dieser Konflikt war einer der schwersten und mühsamsten in der Geschichte der novgorod-hanseatischen Verhältnisse, die sich in dieser Zeit so zugespitzt haben, daß die Kirchenbehörde der Stadt für die Abwe-senszeit der Deutschen in Nowgorod zum ersten Mal abgelehnt hat, die Schlüssel der deutschen Kirche und des Handelshof entgegenzunehmen und zu verwahren, wie es früher der Fall war.
Der 1443 ausgebrochene Krieg zwischen Nowgorod und dem Deutschen Orden verschlechterte die schon ohnehin zugespitzten Handerlsverhältnisse. Die hanseatischen Waren wurden trotz des festgelegten Verbotes, nach Nowgorod via Pleskau geliefert, mit dem die hanseatischen Kaufleute noch Handel trieben. Der Ordensmeister hat in diesem Zusammenhang Revel befohlen, die Wege zwischen Revel und Derpt zu sperren, weil die von dort ankommenden Waren zuerst in Pleskau und dann schließlich in Nowgorod landeten. Die livländischen Städte und insbesondere Revel waren jedoch mit dieser Geschäftslage unzufrieden, weil sie grosse Verluste wegen des Handeslverbot in Nowgorod erlitten. Sie schlugen deshalb schon im Jahre 1444 dem Ordensmeister vor, die Kriegshandlungen einzustellen und einen Friedensvertrag mit Nowgorod zu schließen. Die Städte drohten dem Ordensmeister damit, daß sie im Ablehnungsfall einen anderen Gönner für sich finden werden. Sie beharrten außerdem darauf, daß der Orden sich nicht die Handelsangelegenheiten der Städte einmischen und sie mit den politischen Angelegenheiten des Staates verwechseln darf. Nach der Vertragsunterzeichnung 1448 zwischen Pleskau, Nowgorod und Orden machten sich die livländischen Städte an die Regelung ihrer Verhältnisse mit Nowgorod.
Die nächsten Verhandlungen zwischen Nowgorod und den hanseatischen Städten, die von Derpt und Revel vertreten wurden, fanden im Herbst 1468 statt. Die Nowgoroder wollten die deutschen Kaufleute für den Schaden haftbar machen, die die Nowgoroder im Handel mit der deutschen Seite immer erlitten. Die Botschafter waren durch solche unverschämten Forderungen empört und befahlen die Kirche zuzumauern, d.h. zu schließen, und Nowgorod zusammen mit den Kaufleuten zu verlassen. Die in Februar und April 1469 in Wolmar und Lübeck stattgefundenen Tagungen haben diesen Beschluß bestätigt. Die Lübecker Tagung 1470 hat das Handelsverbot mit Nowgorod bestätigt, und warnte dabei vor den Schmuggelreisen zur Nevamündung. Das Verbot galt auch für die livländischen Städte, die pflegten, während der Konflikte mit Nowgorod Handel zu treiben. Im Jahre 1472 haben schließlich die Verhandlungen begonnen, die zur Unterzeichnung eines Friedensvertrages führten. Das war der letze Handelsvertrag zwischen Hanse und Nowgorod, da die Stadt noch unabhängig war.
Im Jahre 1478 zog der Großfürst Ivan III. ins Feld gegen Nowgorod. Die nowgoroder Republik verlor infolge dieses Feldzuges ihre Unabhängigkeit und war dem Großfürsten von Moskau unterworfen. Dieser Feldzug hatte Folgen für das Schicksal des nowgorod-hanseatischen Handels insgesamt, des Handelskontors in Nowgorod und seiner Bewohner im besonderen. Die livländischen Städte berichteten nach Lübeck, daß die deutschen Kaufleute mit ihren Waren in Nowgorod verhaftet wurden, weil der Großfürst die Stadt Nowgorod unter seine Herrschaft gebracht hatte. Es erfolgten 1484 die Verhandlungen mit Nowgorod über die Erhaltung der deutschen Höfe und der deutschen Kirche in Nowgorod. Als diesbezügliche Antwort auf den Brief aus Derpt kam eine Urkunde aus Nowgorod, die den Wunsch und das Einverständnis von Nowgorodern ausdrückte, nach alter Art und Weise zu handeln.
Die wirtschaftlichen Grundlagen des nowgoroder Bojarentums (der alte Adel in Nowgorod) – Landbesitz, Teilnahme an dem internationallen Handel usw. – blieben nach dem Anschluss Nowgorod in das moskauer Reich unverändert. Trotz der Abschaffung der Unabhängigkeit und der Umbildung der Verwaltungsstrukturen und Dienstsstellen in der Republik blieb die ökonomische Situation bis in die Mitte der 80-er Jahre des XV. Jahrhunderts stabil. Erst nach der Entfernung der Bojaren 1480–1484 und der Besetzung durch die Moskauer fand die radikale Umgestaltung des nowgoroder Wirtschaftssystems statt. Das Kontingent der Handelsleute in Nowgorod, die den Handel mit den westeuropäischen Partnern trieben, hat sich in dieser Zeit geändert, was weitere Schwierigkeiten für die hanseatischen Kaufleuten bedeutete. Sie mussten sich in der neuen Situation orientieren und neue Handelskontakte knüpfen.
Es ist darauf hinzuweisen, daß es ausschließlich die livländischen Städte waren, die die entstandene schwierige Lage im nowgorod-hanseatischen Handel beilegten. Sie wurden mit dem Vorschlag initiativ, eine Botschaft 1486 nach Moskau zu schicken, um bei dem Großfürst die Bestätigung ihrer alten Handelsfreiheiten zu bekommen. Als Antwort darauf hat Ivan III. seinen Statthalter in Nowgorod bevollmächtigt, den Frieden mit den Hanseaten zu schließen.
Das Hansekontor in Nowgorod wurde 1494 nach dem Befehl von Ivan III. geschlossen, der eigentlich im Begriff war, die 1494 entstandene Auseinandersetzung friedlich beizulegen. Der deutsche Handeslhof in Nowgorod wurde nach der Hinrichtung zweier russischer Kaufleute in Revel, das die Verletzung der Vertragsbedingungen bedeutete geschlossen, die Kaufleute wurden verhaftet und ihre Waren beschlagnahmt.
Es gab während der Verhaftung im Hof 49 Kaufleute aus 18 Städten; die Mehrheit (17 Personen) bildeten die Vertreter aus Lübeck; 7 Leute waren aus Derpt, unter deren der Hofskommis; Dortmund, Koosfeld und Revel wurden durch 9 Kaufleute vertreten; Lüneberg, Scheperod und Schwerin haben je 2 Kaufleute geschickt. Aus Hamburg, Münster, Bre-ckenfeld, Inn, Duisborg, Frankfurt, Emeke, Duderstadt, Greifswald, Lem-garden stammte je eine Person. Das ist die einzigste erhaltende Liste für die ganze Zeit, als das Kontor in Nowgorod bestand, in der die Teilnahme der Städte an den Nowgorodreisen zum Ausdruck kam. Es ist zweifellos anzunehmen, dass die Herkunft der Kaufleute in den früheren, besonders wohlbehaltenen Zeiten auch sehr verschiedenartig war. Zusammen mit den Waren, deren Wert 96000 Mark war, wurden auch die Besitzwerte des Kontors inventarisiert und in Beschlag genommen. Mit der Schließung des Hansekontors in Novgorod 1494 endet die Periode der selbstständigen Beziehungen zwischen Nowgorod und der Hanse.
Handelscharakter (Beschaffenheit des Handels)
Weder in den russischen, noch in den hanseatischen Quellen gibt es direkte Hinweise darauf, wie und wo der Handel in Nowgorod mit den Ausländern getrieben wurde. Die zahlreichen Auskünfte aus den Stadttagungsbeschlüssen, aus der Handelshofkorrespondenz, aus den Schrapara-graphen machen es jedoch möglich Art, Weise und Charakter des Handels selbst wenn nur in groben Umrissen zu rekonstruieren. Der Handel zwischen Nowgorod und Hanse war offensichtlich Tausch– und Großhandel, übrigens wie der Handel im Mittelalter überhaupt. Die Stoffe wurden in Rollen verkauft, die mit den speziellen Plomben versiegelt waren. Salz verkaufte man sackweise; Honig, Wein, Hering, Buntmetall – in Fässern. Bei den Ausgrabungen am Nerevskij Straßenende wurden am Gutshaus der reichen Posadniksfamilie die Böden der Eichenfässer mit den hanseatischen kaufmännischen Zeichen im großen Ausmaß gefunden. Es ist zweifellos, daß in diesen Fässern die hanseatischen Waren nach Nowgorod geliefert und von den reichen Nowgorodern en gros gekauft wurden. Der Großhandel war sogar für solche kleinen Einzelwaren typisch wie Handschuhe, Garn, Nadeln, die auch die Kaufmannslehrlinge in den Vorratskammern verkaufen durften. Die genannten Gegenstände sollten dut-zend-, hundert– und tausender– weise verkauft werden. Die russischen Waren wurden auch en gros eingekauft: Wachs – in Ringen, Pelze, Rauchwaren – Hunderte von Fellen. Nach einigen Angaben zu urteilen, waltete der Einzelhandel auch ob.
Es war für die Kaufleute nicht nötig, mit ihren Waren zum Markt zu gehen. Von den Schraparagraphen schließend, galt als Haupthandelsort der ausländische Hof, wohin die nowgoroder Kaufleute kämmen, um Geschäfte zu machen und um die Ware abzuholen. Die deutschen Kaufleute beschafften sich die nowgoroder Waren auch unmittelbar auf den Gütern der russischen Partner. Schra berichtet darüber, daß der Kaufmann nicht mit seinem Bruder, Geschäftspartner oder Gehilfe zum Kauf gehen durfte, sondern unbedingt mit einem anderen Kaufmann. Man durfte die ausgewählte Ware innerhalb von 3 Tagen nicht abholen, solange der andere Kaufmann der bei dem Kauf dabei war seine Zustimmung nicht gab.
Besonders streng sorgte Schra für die Einhaltung des Tauschhandelcharakters, d.h. Barware gegen Barware. Es wurde an der Gesamtversammlung der Kaufleute in Nowgorod 1318 beschlossen, den Handel auf Kredit kategorisch mit der Androhung der Beschlagnahme zu verbieten, wenn die Waren auf solche gesetzwidrige Weise gekauft wurden. Diese Regel wurde später ständig erneuert und in alle Schrafassungen eingeschlossen. Der Handel auf Kredit war mehrmals das Besprechungsthema an den Stadtratstagungen, jedes Mal wurde er mit der Androhung verboten, die Ware und den guten Kaufmannsruf zu verlieren. Die ständige Erneuerung der Handelsregel «Barware gegen Barware» spricht auch dafür, daß diese Regel ständig von den Kaufleuten verletzt wurde. Es gibt konkrete bekannte Fälle des Kredits auf Kredit: z.B. 1406 schickte der Handelshof einen Klagebrief nach Revel, daß zwei Kaufleute aus Revel mit den Russen auf Kredit handelten. Ständige Verletzungen gegen die Handelsregel zwangen die Städte, das Strafmaß zu verstärken. Im Jahre 1453 wurde ein Beschluß gefasst, laut dessen der Handel auf Kredit durch «das höchste Strafmaß ohne jegliche Nachsicht» bestraft wurde.
Die Normativquellen erlauben zu beurteilen, daß die Regelungen der juristischen Verhältnisse zwischen den ausländischen Gästen und den Nowgorodern, die Beilegung der Auseinandersetzungen in den Handelsangelegenheiten sich vollkommen in der Zuständigkeit von Tausendführer und dem Gemeindevorsteher von Nowgorod befanden. Es wurde in den Paragraphen des Vertrages aus dem Jahre 1262 erwähnt, wenn es zu Auseinandersetzungen zwischen den Deutschen und Nowgorodern kam, mußte man zur Johannes-Vorläuferskirche an den Opoki gehen und dort, im Vorhof, vor dem Tausendführer «diesen Streit beenden». Die deutschen Kaufleute beharrten auch ständig darauf, daß der kaufmännische Gerichtsort im Hof der Johannes-Vorläuferskirche und niergendwo anders, «vor dem Tausendführer und vor zwei deutschen Gemeindevorstehern», sein soll. Es ist dadurch zu erklären, daß die Handelsstreitereien in der Wirklichkeit zu den Auseinandersetzungen und Konflikten führten, die nach sich auch die Verletzungen der Handels– und Strafgesetzgebung zogen. In dem letzten Fall sollte sich die Behörde von Nowgorod einmischen.
Die Gesamtangaben fast aller Vertragsurkunden von Nowgorod mit den westeuropäischen Geschäftspartnern (beginnend mit der ältesten aus dem Ende des XII. Jahrhunderts bis an die Dokumenten des XV. Jahrhunderts) bezeugen, daß die höchsten Behörden von Nowgorod an den Beilegungen der Konfliktsituationen zwischen den Nowgorodern und Ausländern aktiv teilnammen. Unter diesen Behörden konnten
Fürst oder der fürstliche Statthalter, Posadnik oder Tausendführer sein. Dies bestätigen auch die Berichte des Hansekontors, die konkrete Fälle beschreiben.
Das hanseatische Kontor und die hanseatische Kaufmannschaft in Nowgorod
Das hanseatische Kontor in Nowgorod war neben den Kontoren in Bergen, Brügge und London eines der größten in Europa. Seinen Kern bildete zweifellos der am Ende des XII. Jahrhunderts gegründete deutsche Handelshof mit der Petruskirche. Der gotländische Hof, der Anfang des gleichen Jahrhunderts eingerichtet wurde, blieb im Besitz von Gotland und wurde den deutschen Kaufleuten vermietet. Die beiden Höfe lagen an der Handelsseite der Stadt, nicht weit von dem Jaroslav-Hof: der gotländische Hof befand sich an der südlichen Seite, an der Küste von WolchoW (wo heute das Hotel «Rossija» steht), der deutsche Hof lag östlich vom Jaroslav-Hof (gegenüber der Nikolaus-Kathedrale und der Paraske va-Kirche).
Der gotländische und der deutsche Höfe dienten als eine Art von Festungen für die ausländischen Kaufleute. Sie wurden hoch und fest umzäunt. Die deutsche Kaufmannschaft sorgte ständig für deren gute Erhaltung, immer wenn das Kontor in Nowgorod existierte. Die Hauptgebäude innerhalb der Höfe waren die Kirche: am gotländischen Hof stand die Olafskirche, am deutschen Hof – die Petruskirche. In der Petruskirche wurden neben der Kontorskasse (Schatz), Kirchenschatz und Hofsarchiv auch die meisten hanseatischen Waren aufbewahrt. Die Kirche selbst diente mehrmals als sicherer Zufluchtsort für die deutschen Kaufleute während der Auseinandersetzungen mit den Nowgorodern, worüber verschiedenste Quellen berichten.
Es befanden sich in den Höfen neben den Kirchen auch Wohngebäude, Speicher für die Warenlagerung (z.B. Salzspeicher an dem gotländischen Hof), eine Bierbrauerei, eine Mühle und sogar ein Krankenhaus. Man be-kamm einige konkrete Vorstellungen, wie die Anlagen und Gegenstände im Alltag der hanseatischen Kaufleute waren, dies geschah während der Ausgrabungen des gotländischen Hofes 1968–1970. Innerhalb von 3 Jahren wurde ein Grundstück mit der Fläche von 552 m2 erforscht, auf dem man während der Ausgrabungen einen Pfahlzaun, zwei Blockhäuser, die Ruine eines Steinturmes und eine große Sammlung der westeuropäischen Gegenstände entdeckt hat.
Die nach Nowgorod aus verschiedenen Städten reisenden hanseatischen Kaufleute waren im Hof eine einheitliche deutsche Kaufmannschaft, die sich in allem nach Schraparagraphen und gemeinsamen Verordnungen richtete und an deren Spitze sie die aus ihrem Keis ausgewählten Gemeindevorsteher stellten. Es waren nur die Kaufleute aus den hanseatischen Städten, die das Recht hatten, in Novgorod Handel zu treiben und in den Höfen zu leben. Die Hansestädte strebten immer nach dem Monopolhandel mit den Russen. Es wurde in allen Schraredaktionen und in der Korrespondenz der Hansestädte nachdrücklich das Verbot wiederholt, mit den Nichthanseatern (besonders mit den Holländern oder Flamen – den Hauptkonkurenten der Hanse) ein gemeinsames Geschäft zu machen oder ihre Waren nach Nowgorod zu bringen. Die Kaufleute aus livländischen, wendischen, westfälischen Städten besuchten Nowgorod am häufigsten und genossen die Privilegien, während die Kaufleute aus den preußischen Städten, die auch zur Hanse gehörten, im Handel in Nowgorod eingeschränkt waren. Die hanseatischen Kaufleute, die selten nach Nowgorod kämmen, hatten von ihren Stadtverwaltungen (Magistraten) Empfehlungsschreiben für das Erhalten des Rechtes, in Nowgorod zu handeln. So z.B. die Stadt Breslau (heute Wrozlaw) 1437 empfahl, einen gewissen Andreas, den Diener eines Breslauer Bürgers, am Hof zu empfangen, der nach Nowgorod dienstlich von seinem Herren geschickt wurde, «weil unsere Stadt Breslau und wir alle gehören zu der deutschen Hanse».
Die Kaufleute wurden in Sommer– und Wintergäste unterschieden. Die Wintergäste kämmen nach Nowgorod im Herbst während der letzten Schifffahrtsperiode (Navigation) oder mit dem ersten «Schlittenzug» und verließen die Stadt im Frühling. Sie wurden von den «Sommergästen» abgelöst. Es existierte zuerst nur der Seeweg aus der Ostsee durch den Ne-vafluß bis zum Ladogasee, weiter auf dem Wolchowfluß nach Nowgorod. Schon Anfang des XIII. Jahrhunderts wurde ein Weg zu Lande erwähnt. Die Seegäste hatten zuerst die Vorteile im Vergleich mit denen die zu Land kamen. Dieser Unterschied zwischen den zur See und zu Land reisenden Gästen wurde allmählich ausgeglichen, zumal seit Anfang des XIV. Jahrhunderts für die deutschen Kaufleute die «reine» (d.h. die freien) Wege zu Lande gewährleistet wurden.
Die Kaufleute unterschieden sich nicht nur nach ihrer Zugehörigkeit zu jener oder anderer Stadtgemeinde, sondern auch nach ihrer Sozialen Stellung. Die Hauptgruppe des Kaufmannsstandes, der in Nowgorod handelte, bildeten die s.g. «Meistermänner» – selbstständige Kaufleute, die ihr eigenes Kapital und eigene Waren hatten. Jeder von ihnen durfte zwei Männer mitbringen, die «Knecht» oder «Knabe» (wörtlich «Diener», «Gesinde») hießen, die nicht die Funktionen der Eigendiener des Kaufmannes erfüllten, sondern als Geschäftsgehilfen auftraten. Ein anderer Fall waren die «Junge», d.h. junge Männer, die das Handeln erlernten und den selbstständigen Kaufleuten halfen.
In der Blütezeit der Hanse war es üblich, dass in den gotländischen und deutschen Höfen gleichzeitig 150–200 Leuten wohnten. z.B. im Winter 1336–1337 befanden sich am Hof 160 Personen, im Jahre 1425 waren dort zwischen 116 und 150 Leute; die größte Zahl von 200 Leuten nennt eine Urkunde aus dem Jahre 1439. Mit dem Verfall des Kontors im XV. J., war die Anzahl der Kaufleute, die nach Nowgorod kamen, merklich zurückgegangen, was in Schra seine Spuren hinterließ.
Es wurde zuerst nicht verboten, bei Mangel an Unterkunftsplätze an den gotländischen und deutschen Höfen in den Höfen von Nowgorodern abzusteigen. Die Tatsache, daß die deutschen Kaufleute bei den Nowgorodbewohner untergebracht wurden, wurde mit den Ausgrabungen 1972–1974 auf einem mit den deutschen Handelshof benachbarten Grundstück belegt, das auf der heutigen Michajlovskaja-Straße liegt. Man hat aber allmählich ein Verbot für die Hanseater eingesetzt, die nowgoroder Höfe für Unterkunft und Warenlagerung zu benutzen. Diese Beschränkung wurde dadurch ins Leben gerufen, dass in der ersten Hälfte des XV. Jahrhunderts, als die Handelsverbote gegen Nowgorod hinter ein ander folgten, es doch Kaufleute gab, die trotz diesen Verbotes, nach Nowgorod kamen und ihre Waren in den russischen Höfen lagerten. Aus den Jahren 1421 und 1431 wurden zwei Briefe der Kaufmannschaft des hanseatischen Kontors aufbewahrt, die die bei den Russen untergebrachten Kaufleute verklagte. Das hat dazu geführt, daß die livländischen Städte an der Tagung in Wolmar 1434 eine Entscheidung getroffen haben, die Lagerung der deutschen Waren in den russischen Höfen zu verbieten und die Nichterfüllung dieses Beschlusses zu bestrafen.
In der Jahrhundertwende XIV–XV J. entstanden allmählich in den Großstädten Deutschlands die Kaufmannsvereinigungen, die sich auf den Handel mit bestimmten Städten oder mit bestimmten Ländern spezialisierten. Anfang des XV. Jahrhunderts gab es nur in Lübeck ca. 10 Vereinigungen dieser Art, darunter waren auch die nowgoroder Vereinigung. Die mit Nowgorod handelnden Kaufleute hießen «Nowgorodfahrer». In Strahlsund in der kaufmännischen Nikolauskirche befindet sich über den Bänken der in Nowgorod tätigen Kaufleute ein hölzerner Schnitzfries. Der Schnitzfries stellt die Nowgoroder dar, die nach Pelztieren jagen, Honig sammeln und diese Waren zum deutschen Hof bringen.
Die Unterkunftsbedingungen wurden für die deutschen Kaufleute in Nowgorod einerseits durch die Interessen der hanseatischen
Kaufmannschaft und durch die am Hof üblichen Ordnungen bestimmt. Anderseits hingen sie von den Verhältnissen mit den Einwohnern und Kaufleuten von Nowgorod und von den Anordnungen der nowgoroder Behörden ab. Die hanseatischen Städte strebten immer nach dem Monopolhandel mit Nowgorod, deshalb versuchten sie jegliche Konkurenz sowohl von der Seite der Nichthanseater, als auch innerhalb der hanseatischen Gesellschaft auszuschließen. So wurde z.B. die Aufenthaltsfrist in Nowgorod auf eine Saison, d.h. auf eine Winter– oder Sommerperiode begrenzt. Ausnahmsweise durften die Kaufleute in Novgorod ein Jahr lang bleiben, aber auf keinen Fall länger, sonst verlor der Kaufmann das Recht, das Kontor zu besuchen. Der Wert der einzuführenden Waren wurde auch auf maximal 1000 Mark beschränkt. Dem diese Regel verletzteden Kaufmann wurde die Ware entzogen und ging zu Hofbesitz über. Der Schuldige durfte außerdem künftig keine Waren nach Nowgorod bringen. Diese Maßnahme wurde durch die Sorge um die Beibehaltung und Gewährleistung der stabilen Preisen auf die hanseatischen Waren bedingt. Nur in der Krisesituation, als der Hansehandel allmählich in Verfall geriet, erlaubten die Städte, den Warenwert bis zu 1500 Marken zu erhöhen.
Was die Bedingungen von nowgoroder Seite betrifft, sie wurden durch das Streben von Nowgorod bedingt, die deutschen Kaufleute unter Kontrolle zu halten und außerdem Einkommen für die Nowgoroder zu gewährleisten. Die Abreise der deutschen Kaufleute aus Nowgorod hing vollkommen von dem Willen der Stadtbehörden ab, weil es ihnen vorgeschrieben wurde, bei der Warenbeförderung in die Höfe und zurück nur die Dienstleistungen von den novgoroder Trägern zu nutzen. Die hanseatischen Schiffe gingen außerdem nicht auf dem Wolchowfluß bis Nowgorod hinauf, sondern gingen in der Nevamündung oder bei den Stromschnellen vor Anker. Dort fand die Umschiffung der Waren auf die nowgoroder kahnförmigen Schiffe statt, die von den nowgoroder Lotsen geführt wurden. Diese Regel machte es für die Nowgoroder leichter die deutschen Kaufleute in Nowgorod bei Bedarf zu verhaften, was sie auch mehrmals taten. Die Träger aus Nowgorod begannen im XV. Jahrhundert, eigenmächtig die Preise für Be– und Entladen der Waren anzusetzen, was ständige Vorwürfe und Klagen von der hanseatischen Seite verursachte. Die deutschen Kaufleute waren auch damit unzufrieden, dass sie kein Recht hatten, selber ihre Waren zu befördern, wie es der Fall in allen hanseatischen Städten war.
Die ganze Geschichte des Handels zwischen Nowgorod und der Hanse ist von der Widersprüchlichkeit durchdrungen: einerseits liegt das große gegenseitige Interesse der beiden Seiten am Handel auf der Hand; andererseits ist die Geschichte der nowgorod-hanseatischen Beziehungen reich an fortwährenden Konflikten; Verboten, Handel zu treiben; an den häufigen Streitereien zwischen den ausländischen Kaufleuten und den Stadtbewohnern. In der ganzen Geschichte des nowgorod-hanseatischen Handels fehlt ein einzigste ruhige Jahrzehnt ohne gegenseitigen Anforderungen, ohne wechselseitigen Beschlagnahmen und Kaufmannsverhaftungen usw. Die hanseatischen Kaufleute schlössen die Höfe und die Kirche während der größten Konflikte, nahmen alle Besitzwerte und Kontorsarchiv mit und verliessen Nowgorod. Die Nowgoroder bestrebten seinerseits, die Hanseater aufzuhalten und festzunehmen, bis die russische Forderungen befriedigt werden. Sogar die angespanntesten Auseinandersetzungen und dauerhafte Unterbrechungen im novgorod-hanseatischen Handel (z.B. Ende des XIV. Jahrhunderts, da die Partner sich 1385–1391 in dem Handelskriegzustand befanden) endeten jedoch jedes Mal mit Verhandlungen und mit der Unterzeichnung des nächsten Handelsabkommens.
Einen Schlußpunkt in den Handelsbeziehungen zwischen Nowgorod und der Hanse hat Ivan III. im Jahre 1494 gestellt. Das Hansekontor in Nowgorod wurde damals geschlossen, die hanseatischen Kaufleute mit ihren Waren wurden festgenommen und nach Moskau geschickt. Nach 20 Jahren, 1514, wurde das Hansekontor in Nowgorod wieder geöffnet. Das war aber ein anderes Kapitel, in der Geschichte der Stadt Nowgorod, als auch der Hanse.
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